2. Leitbild der Schule
Welches Ziel verfolgt die Sekundarschule Droyßig in der Zukunft? Bildungsauftrag: Integration statt Ausgrenzung!
Laut Aussage der PISA- Studie bestimmt das Bildungsniveau der Eltern die Bildungskarriere der Kinder. Die "ererbte" soziale Ungleichheit, die bereits im frühkindlichen Bereich offensichtlich wird, setzt sich bis in den schulischen Bereich fort.
Es muss eine "Schule für Alle" geschaffen werden. Die inklusive Schulentwicklung muss gefördert werden, bei der es darum geht, alle Barrieren in Bildung und Erziehung für alle Schülerinnen und Schüler auf ein Minimum zu reduzieren sowie ein Lernen und Teilhaben für alle in der Schule der Vielfalt zu entwickeln. Es muss darauf geachtet werden, dass sich eigene Kulturen, Strukturen und Praktiken entwickeln, die notwendige und wichtige Bausteine zur Entwicklung sind. Die Auflistung dieser verschiedenen Bausteine bietet Möglichkeiten, Schulentwicklung nachhaltig zu gestalten und ist ein wichtiges Element, Entwicklung zu evaluieren (bewerten).
Ein wichtiges Ziel der Schule sollte sein, sich so zu verändern, dass sich alle an Schule Beteiligten, insbesondere Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, dort wohl fühlen. Integration statt Ausgrenzung heißt im ersten Schritt nicht aussondern, alle aufnehmen und keinen beschämen.
Zurzeit wird in Klassen mit einer Klassenstärke bis zu 28 Schülern unterrichtet, was die Gefahr birgt, dass starke Schüler nicht gefördert und schwache Schüler nicht in entsprechendem Maße gestützt werden können. Die Individualität eines jeden Schülers bzw. Schülerin geht zum Teil verloren. Nicht jeder schwache Schüler ist auch ein lernunwilliger Schüler. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, schwache Schüler aus dem Lernverband herauszulösen und in kleineren Lerngruppen das vermittelte Wissen zu festigen. Wie könnte das praktisch umgesetzt werden?
2.1. Unterrichtsqualität, Unterrichtsentwicklung
- Einsatz von zwei Fachkräften unter Nutzung der ESA- Stunden in ausgewählten Fächern und
lernschwierigen Klassen
- Möglichkeiten: Bereitstellung separater Räume (Vorbereitungsraum) oder die Schaffung räumlicher
Aufteilungen, sodass in Gruppen gearbeitet werden kann
- zu beachten: Aufarbeitung des gerade vermittelten Lehrstoffes bei schwachen Lerngruppen unter
speziellen methodisch- didaktischen Vorgaben
- Nachbereitung des Unterrichtsstoffes in Förderstunden
- das Anbieten von speziellen Hausaufgabenstunden für lernschwache Schüler
- Schaffen von Lernpatenschaften unter ständiger Betreuung von Lehrkräften
- praxisorientierter Unterricht unter Einbeziehung betrieblicher Angebote
- die Lehrkraft hat immer darauf zu achten, die Vorgaben für das handlungsorientierte Lernen
einzuhalten und konsequent in den Unterrichtsablauf einzubeziehen
Was tun mit verhaltensauffälligen Schülern, die massiv den Unterrichtsablauf stören?
- Ursachenforschung: ADS, ADHS, LRS, Rechenschwäche, Milieuforschung Einsatz des
Vertrauenslehrers
- Schüler helfen Schülern- Bildung von Konfliktkommissionen (Mediation)
- Schaffung fester Strukturen:
∙ Erstellen von dauerhaften auf das Fachkabinett bezogene Sitzpläne für alle Klassen unter
Beachtung körperlicher Beeinträchtigungen (Brille) und individueller Befindlichkeiten
(Absprache mit dem Klassenlehrer unbedingt erforderlich!)
∙ Festlegen von Verantwortlichkeiten innerhalb der Fachräume und innerhalb der Klasse
(Rechenschaftslegung über die Einhaltung in Klassenleiterstunden)
∙ Einsatz einheitlicher Arbeits- und Unterrichtsmittel (Absprache in den Fachkonferenzen)
∙ Schüler sollen sich in Schule wohlfühlen- klassenbezogene Projekte zur Ausgestaltung von
Schule und Schulumgebung (Eventuelle Beantragung von Fördergeldern, Sponsoren,
Mithilfe von Eltern)
- Schaffung fester Kulturen:
∙ Der Schüler ist Produkt seiner Erziehung und oft muss die Schule erzieherisch korrigieren.
Wohlfühlen in der Schule heißt auch:
∙ Einhaltung von normgerechten Umgangsformen
∙ Tischmanieren (Hauswirtschaft)
∙ Angemessene Kleiderordnung
∙ Hilfsbereitschaft gegenüber Jüngeren statt Tyrannisieren im Bus
∙ Achten auf Ordnung und Sauberkeit innerhalb und außerhalb der Schule
∙ Respekt vor materiellen Dingen
Einheitliches Handeln aller Lehrkräfte ist die Basis für eine erfolgreiche Durchführung der oben genannten Punkte!
2.1.1. Zusammenwirken von Schule und Eltern
Zum einen gibt es gesetzlich festgelegte Formen der Kooperation zwischen Schule und Eltern (§ 30 Abs. 2a und §§ 55 – 62 des Schulgesetzes). Es gibt aber noch vielfältige andere Möglichkeiten der Information und Beratung, die Eltern über die Grundsätze der schulischen Arbeit zu informieren.
a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften im schulischen Bereich
b) Information zur Schulprogrammarbeit
c) Inhalte und Methoden des Unterrichts
d) Lernstrategien und Lernmethoden
e) Kriterien der Leistungsbewertung
f) Modalitäten der Versetzung und Schulabschlüsse
g) Beratung bei Schulversagen
h) Lern- und Sozialverhalten der Kinder und Jugendlichen
In kooperativen Gesprächen können unter Umständen gemeinsame Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Kindes festgelegt werden, die dem Abbau von Defiziten und der Entwicklung der Stärken des Kindes dienen
Elternvereinbarungen:
Mehr als 40% der an Pisa beteiligten deutschen Schülerinnen und Schüler gaben an, dass sich ihre Eltern nicht ausreichend für Fortschritte oder Probleme beim Lernen interessieren. Deshalb ist es notwendig, ein abgestimmtes Handeln zwischen Elternhaus und Schule anzustreben. Erwartungen, Ziele und Vorhaben können in regelmäßigen Elternsprechtagen, Lehrersprechstunden und Elternversammlungen einander vorgestellt, erklärt, präzisiert, überdacht und korrigiert werden. Wir verfügen bereits über gute Erfahrungen in der Arbeit mit gemeinsamen Vereinbarungen. Zentrales Anliegen ist die Verständigung über gemeinsame Ziele und über die gegenseitigen Erwartungen, aber auch die jeweiligen Rechte und Pflichten bei deren Umsetzung, natürlich auch mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
2.1.2. Öffnung von Schule
Eltern sind wichtige Partner bei der Öffnung von Schule. Auf sie sind wir angewiesen, wenn es darum geht, außerschulische Lernorte in die Gestaltung des Schullebens einzubeziehen.
Möglichkeiten des Einsatzes:
- Mitwirkung bei der Ausgestaltung des Klassenraumes und des Schulhauses
- Unterstützung von Schulfesten
- Durchführung von außerunterrichtlichen schulischen Freizeitangeboten
- Unterstützung der Berufswahl der Schülerinnen und Schüler
- Mitwirkung bei Schulfahrten
Soweit Erziehungsberechtigte im Auftrag der Schule Mithilfe ausüben und bei schulischen Veranstaltungen unterstützen, sind sie im Rahmen dieser Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII unfallversichert.