Hausordnung

 

3.4.  Hausordnung

Pflichten eines Schülers 

Der Besuch der Schule ist nach § 36 des Schulgesetzes LSA verpflichtend, d.h.:

  • Besuch des Unterrichts und verbindlicher Schulveranstaltungen
  • erforderliche Lern –und Arbeitsmittel sauber und vollständig
  • Erfüllung der Hausaufgaben 

 

Fernbleiben vom Unterricht

Bei Erkrankung ist am selben Tag die Schule telefonisch durch Erziehungsberechtigte in Kenntnis zu setzen, spätestens nach Rückkehr in die Schule erfolgt eine schriftliche Entschuldigung. Auf Verlangen der Schulleitung muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. 

Die Freistellung vom Unterricht oder schulischen Veranstaltungen muss mindestens einen Tag vorher durch Erziehungsberechtigte beantragt werden. 

 

Organisation des Unterrichts

Der Einlass beginnt 7.15 Uhr, bei extremen Witterungsbedingungen 7.00 Uhr. 7.20 Uhr befindet sich jeder Schüler im Unterrichtsraum. 

Schüler nehmen pünktlich zu Stundenbeginn vorbereitet ihren Platz im betreffenden Unterrichtsraum ein. 

Beim Fehlen eines Fachlehrers zu Stundenbeginn informiert der Klassensprecher den Schulleiter. Die Klasse verhält sich ruhig. 

Der Unterricht wird generell durch den Fachlehrer beendet. 

Jegliche Störung des Unterrichts ist zu vermeiden. 

Nach Beendigung des Unterrichts bzw. nach der letzten Stunde werden im betreffenden Raum die Stühle hochgestellt. 

 

Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung

Der Besitz und Konsum von Alkohol, Zigaretten, E-Zigaretten und anderen Drogen ist im gesamten Schulgelände verboten. 

Hieb- und Stichwaffen, sonstige, nicht für den Unterricht benötigte oder geforderte Gegenstände sind in der Schule verboten. 

Für Bargeld und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Während des Unterrichts können diese, falls notwendig, im Büro oder Sportlehrerzimmer sicher hinterlegt werden. 

Mobiltelefone sind im Unterricht ausgeschaltet in der Schultasche, außer der Fachlehrer hat die Nutzung für unterrichtliche Zwecke genehmigt. 

Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht ist strikt verboten. (Strafbestand §201 StGB) 

Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben bzw. abzuholen. 

Werfen von Schneebällen oder anderen Gegenständen (Steine, Kastanien) ist verboten. 

Niemand darf einem anderen körperlichen, seelischen oder materiellen Schaden zufügen.

Schulische Einrichtungen werden pfleglich behandelt. 

Unbefugten Personen ist das Betreten des Schulgeländes untersagt. 

Im Falle einer Havarie bzw. eines Brandes ist nach dem Alarmplan zu verfahren. 

Regelungen für die Gewährung von Ordnung und Sicherheit in den Fachunterrichtsräumen regelt die Fachraumordnung. 

Für die Verteilung, Bekanntmachung und den Aushang von Flyern, Werbematerialien sowie sonstigen Druckschriften ist die Genehmigung des Schulleiters erforderlich. 

 

Aufenthalt während der Pausen, in Freistunden, bei Unterrichtsausfall und nach Unterrichtsschluss

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit nicht erlaubt - ab Klasse 7 ist das Verlassen des Geländes mit Einverständnis der Eltern in Ausfall- und Freistunden möglich.  Alle anderen Schüler halten sich auf dem Schulhof bzw. im Aufenthaltsbereich auf. (Ruhe, keine Störung des Unterrichts, Ordnung) 

In den großen Pausen halten sich die Schüler auf den dafür vorgesehenen Pausenhöfen auf.

Der Aufenthalt im Speiseraum ist nur den Essenteilnehmern gestattet. Die Essenteilnehmer haben den direkten Weg zu nehmen. 

Schüler verlassen nach Unterrichtsschluss das Schulhaus und Schulgelände. Fahrschüler können sich bis zur Abfahrt des nächsten Busses im Aufenthaltsbereich im Schulhaus oder auf dem Schulhof aufhalten. 

 

Abstellen von Fahrzeugen

Mopeds, Fahrräder und Motorräder sind auf dem Schulgrundstück zu schieben und nur in den bereitgestellten Fahrradständern bzw. davor abzustellen. Die Erlaubnis dazu erteilt der Schulleiter. 

 

Allgemeine Regeln

Den Anweisungen der Lehrer, Ordnungsschüler und anderer Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. 

 

Sauberkeit und Hygiene

Abfälle gehören in die bereitstehenden Behälter.   

Unterrichtsräume werden in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Tafeln müssen nach Benutzung abgewischt werden (Ordnungsdienst) 

Die Toiletten sind in sauberem Zustand zu verlassen. Nach der Toilettenbenutzung sind die Hände zu waschen. 

 

Meldepflicht

Bei Unfällen oder Erkrankungen ist zuerst der Lehrer zu informieren. Über das weitere Vorgehen entscheidet nach den gesetzlichen Bestimmungen die Schule. 

Für die Verteilung, Bekanntmachung und den Aushang von Flyern, Werbematerialien sowie sonstigen Druckschriften ist die Genehmigung des Schulleiters erforderlich. 

 

Maßnahmen bei Verstößen 

Disziplinverstöße sind dem Klassenlehrer oder der Aufsichtsperson zu melden. 

Je nach Schwere des Verstoßes erfolgt eine Verwarnung vor der Klasse, eine Benachrichtigung der Eltern oder eine Maßnahme der Schulleitung. 

Für vorsätzliche und fahrlässige Beschädigung werden die Schüler bzw. Eltern zur Verantwortung gezogen. 

Verstoß gegen das Handyverbot im Unterricht: Angeschaltete Handys werden abgegeben, der Schüler erhält nach der Stunde das Handy zurück. Bei wiederholten Verstößen kann das Handy eingezogen werden. Der Schüler erhält das Handy nach seiner letzten Stunde bzw. die Sorgeberechtigten holen das Handy im Sekretariat ab. 

 

Bei schweren bzw. wiederholten Disziplinverstößen finden die durch die Verordnung geregelten Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen Anwendung. 

Liegt bei Krankheit oder Fehlen keine Entschuldigung vor, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Alle angekündigten Leistungserhebungen werden bei unentschuldigtem Fehlen mit der Note 6 bewertet. 

Hausarbeiten/Belegarbeiten: Abgabe nicht zum Termin wird ein Nachreichetermin eingeräumt wird dieser nicht eingehalten Note 6 ; bei Krankheit sofort nach Erscheinen in der Schule abzugeben 

 




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