Bewertungssysteme

 

3.4.4.  Bewertungssysteme

Die Leistungsbewertung erfolgt anhand von ganzen Noten nach dem Sechs-Noten-System. Außer in Zeugnissen kann auch die Notentendenz ausgewiesen werden.

a)    1= sehr gut  

die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.

b)    2=gut 

die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

c)    3 = befriedigend     

die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

d)    4 = ausreichend     

die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen entspricht.

e)    5 = mangelhaft        

die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt. Dass notwendige Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

f)      6 = ungenügend     

die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

Der Begriff „Anforderungen“ bezieht sich auf das jeweilige abschlussbezogene Niveau, die im Lehrplan oder in den Rahmenrichtlinien festgelegten Ziele, Kompetenzen und Wissensstände.

 

Die Bewertung der Klassenarbeiten soll nach folgendem Bewertungsschlüssel erfolgen:

Erreichte Leistung               Note

ab 93%                                  1

ab 75%                                  2

ab 60%                                  3

ab 40%                                  4

ab 20%                                  5

unter 20%                              6

 

Bei erhöhten oder geringeren Anforderungen kann die Lehrkraft von dem Bewertungsschlüssel abweichen.



 




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