Bewertung von Klassenarbeiten und anderen komplexen Leistungen
3.4.1. Klassenarbeiten und andere komplexe Leistungen
Neben einer unterrichtsbegleitenden Bewertung gibt es laut RdErl. des KM vom 26. 06. 2012 eine vorgeschriebene Bewertung.
Klassenarbeiten beziehen sich auf den vorausgegangenen Unterricht. Sie dauern mindestens 45 Minuten und müssen eine Woche vorher angekündigt werden. Während einer Woche dürfen höchstens drei Klassenarbeiten geschrieben werden. Dies gilt auch für das Nachschreiben von Klassenarbeiten.
In den Kernfächern sind mindestens zwei Klassenarbeiten im Schuljahr zu schreiben, in den sonstigen versetzungsrelevanten Fächern mit Ausnahme des Faches Sport mindestens eine; weitere Ausnahmen sind möglich. Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im zweiten Schulhalbjahr des 10. Schuljahrganges jeweils eine Klassenarbeit unter Prüfungsbedingungen geschrieben.
Der Erlass sieht in den Kernfächern ab dem 8. Schuljahrgang mindestens eine Klassenarbeit mit einer Dauer von 90 Minuten vor. Danach sollen auch Klassenarbeiten mit längeren Bearbeitungszeiten eingeplant werden, sodass die SchülerInnen angemessen an die Abschlussanforderungen herangeführt werden. Die Dauer der Klassenarbeiten unter Prüfungsbedingungen in den Kernfächern entspricht der Dauer der Prüfungsarbeiten.
Die für Klassenarbeiten erteilten Noten gehen mit einer besonderen Gesamtgewichtung, die einen Anteil von mindestens 25% und höchstens 40% entspricht, in die Notenbildung zum Schulhalbjahr und Schuljahresende ein. In modernen Fremdsprachen darf die Gewichtung bei nur einer Klassenarbeit 20% nicht überschreiten.
Die Fachschaften beschließen unter diesen genannten Maßgaben wie viele Klassenarbeiten mit welchem Umfang geschrieben werden. (siehe 4.7.)
Die Schuljahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der für beide Schulhalbjahre jeweils gesondert erfassten Ergebnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Notentendenz sowie der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens der Schüler.
Neben der Leistungsbewertung in Form von Noten sind geeignete Verfahren zur Verdeutlichung individueller Lernfortschritte und Defizite sowie der Persönlichkeitsentwicklung anzuwenden (s. Förderpläne). Fachkompetenzen müssen genauso wie Sozialkompetenzen berücksichtigt werden.
Klassenarbeiten müssen in Inhalt und Aufgabenstellung immer komplex angelegt werden. Dabei sind die Anforderungsbereiche I, II und III zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt liegt im Anforderungsbereich II.
Anforderungsbereich I: Reproduktionsleistung (30%)
Anforderungsbereich II: Reorganisations- und Transferleistungen (50%)
Anforderungsbereich III: eigenständige Problemlösungen (20%)
In den Schuljahrgängen 5 und 7- 9 ist jeweils in mindestens einem Kernfach pro Schuljahr eine Arbeit mit gleicher Aufgabenstellung für alle Klassen des Schuljahrgangs zu schreiben. Damit wird die Vergleichbarkeit der Anforderungen des Leistungsstandes und der Leitungsbeurteilung sichergestellt. Im 6. Schuljahrgang ist jeweils in einem Kernfach eine der Klassenarbeiten mit landeszentralen Vorgaben vorgesehen.
Korrekturzeiten von Klassenarbeiten:
• Schuljahrgang 5- 10: Deutsch und Fremdsprachen 3 Wochen
Andere Fächer höchstens 2 Wochen
Ferien sind auf die Korrekturzeit anzurechnen. Die Korrektur bezieht in allen Fächern auch die Sprachkompetenz ein. Die Gesamtnote wird, sofern es pädagogisch geboten ist, durch einen erläuternden Kommentar ergänzt. Die Arbeiten sind von der Lehrkraft zu unterzeichnen und mit der Datumsangabe zu versehen. Im auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht kann die Schule im Sinne dieser Reglung Festlegungen treffen.
Die korrigierten und benoteten Klassenarbeiten sind in der Klasse zu besprechen. Nicht nur die Bewertungskriterien sind wichtig, auch sollte auf typische Fehler oder aufgetretene Fehlerhäufungen eingegangen werden. Ob eine Berichtigung notwendig ist, entscheidet die Lehrkraft. Die Erziehungsberechtigten sollen ihre Einsichtnahme durch Unterschrift bestätigen.
Die geschriebene Klassenarbeit ist dem Schulleiter mit einer Ergebnisübersicht, Aufgabenstellung, Darlegung des Erwartungshorizontes, Unterteilung in Aufgabenbereiche I, II und III und einem Bewertungsschlüssel vorzulegen. Erreichen bei einer Klassenarbeit weniger als zwei Drittel der Schüler ein mindestens ausreichendes Ergebnis, (Note 4) so wird durch den Schulleiter nach Rücksprache mit der Lehrkraft entschieden, ob diese Arbeit gewertet wird oder nicht. Die jeweilige Eltern- und Schülervertretung ist über die Gründe der Entscheidung zu informieren. Bei einer nicht gewerteten Klassenarbeit können die positiven Leistungen als unterrichtsbegleitende Bewertung berücksichtigt werden.
Diagnostizierte Lernstörungen sind bei Leistungserhebungen zu berücksichtigen. Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs sind vorzusehen. (s. Förderpläne)
Eine gleichwertige komplexe Leistung kann eine Klassenarbeit ersetzen. Die dafür erteilte Bewertung ersetzt die Bewertung der Klassenarbeit. Die Klassenarbeiten zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses sind savon ausgeschlossen.
Vorschlag zur Bewertung muttersprachlicher Leistungen für eine einheitliche Korrektur von Klassenarbeiten in allen Unterrichtsfächern.
Korrekturzeichen:
Korrekturzeichen |
Fehlerart |
Fehlerkennzeichnung |
|
|
1. Fehler aus Mangel an spezie- fisch-orthografischem Wissens 2. Flüchtigkeitsfehler |
Senkrechter Strich ( ׀ ) |
ganzer Fehler |
- Verstöße gegen die Orthografie einschließlich der Silbentrennung - das Nichterkennen der wörtlichen Rede (Doppelpunkt, Großschrei- bung, Anführungszeichen) wird als ein ganzer Fehler gerechnet - nicht eindeutige Berichtigungen - fehlende Buchstaben bzw. Wörter |
Fehlzeichen ( V ) |
ganzer Fehler |
- fehlende Wörter |
Waagerechter Strich ( — ) |
halber Fehler |
- Verstöße gegen die Regeln der Interpunktion - teilweises oder vollständiges Fehlen von Anführungszeichen - fehlende Punkte bei „i“ und „j“ so- wie fehlende Umlautzeichen - Weglassung des Trennungsstrichs - Verstöße gegen den Gebrauch Des Bindestrichs 1. grammatische Fehler 2. Verstöße gegen Formen- und Wortbildung |
Kreuz ( + ) |
Ganzer Fehler |
- Verstöße bei der Bildung der Wortstämme und Endungen, bei der Fallbildung (auch bei Präpo- sitionen) sowie im Gebrauch der Zeitformen 1. Fehler in der sprachlichen Darstellung (Syntax, Semantik) |
( A ) |
Ausdruck |
- Ausdrucksfehler: falsche Wortwahl (ungenau, unklar, unangemessen, Stilbruch u. ä.) |
( W ) |
Wiederholung |
- häufiges Wiederholen gleicher Formulierungen, semantisch Überflüssiges |
( Bz ) |
Beziehungsfehler |
- unklarer, doppeldeutiger oder falscher Bezug |
( S ) |
Satzbaufehler |
- falscher Satzbauplan und Bruch der Satzkonstruktion - falscher Satzanschluss - Satz ist unvollständig, verschach- telt oder unübersichtlich |
( Z ) |
Zeitformen |
- Fehler im Gebrauch der Zeitform- men (unzulässiger Wechsel in einer Darstellung, falscher Gebrauch bei Vor- und Nach zeitigkeit) |
Bewertung:
1. Es werden alle Fehler vom Fachlehrer unter Verwendung der entsprechenden
Korrekturzeichen angestrichen.
2. Nicht als Absenkung der Note, sondern als Verminderung der Bewertungs-
einheiten (-1/-2/-3) einfließen lassen
3. Keine zahlenmäßige Festlegung von Fehlern zur Absenkung, sondern mit
pädagogischem Geschick und Augenmaß und entsprechend der Verhältnismäßig-
keit von Wortzahl und Schwierigkeit der Arbeit diesen Abzug individuell festlegen.
4. Die Berichtigung des Fachwortschatzes bzw. von max. 10 Schwerpunktfehlern ist
Zu fordern (Kontrolle!)
Beachtung:
1. Notwendige Arbeitszeit zur Prüfung der Arbeit auf sprachliche Richtigkeit für den
Schüler einplanen!
2. Duden bereit legen!