Bewertungen g von Lern-und Sozialverhalten
3.4.3. Bewertung von Sozialverhalten und Lernverhalten
Sozialverhalten und Lernverhalten werden unter Berücksichtigung der Entwicklung der SchülerInnen durch Noten bewertet und verbal eingeschätzt
Lernverhalten |
Mitarbeit |
Sozialverhalten |
Hilfsbereitschaft |
|
Lernbereitschaft, Aktivität in der Beteiligung, Interessiertheit, Kontinuität, Initiative, Ausdauer |
Rücksichtnahme |
|
||
Toleranzbereitschaft |
|
|||
Kommunikationsfähigkeit |
|
|||
Unterrichtsdisziplin |
Zivilcourage |
|
||
Aufmerksamkeit, Konzentriertheit Einhaltung der Regeln Zielstrebigkeit |
Kontakt zu den Mitschülern |
|
||
Verantwortungsbereitschaft |
|
|||
Zuverlässigkeit |
|
|||
Ordnung |
Selbstkritik |
|
||
Sorgfalt, Pünktlichkeit und Zuver- lässigkeit in der Aufgabenerledi- gung, Bereithalten notwendiger Materialien, Regelmäßigkeit |
Selbsteinschätzung |
|
||
Selbstbeherrschung |
|
|||
Verhalten bei Mehrheitsentscheidungen |
|
|||
Arbeitssystematik |
Verhalten in Konfliktsituationen |
|
||
Tempo, Ausdauer, Erfassen der Aufgabe und des Wesentlichen, Merkfähigkeit, Kreativität |
Umgang mit anvertrauten Sachen |
|
||
Pünktlichkeit |
|
|||
Selbständigkeit
|
Einhalten von Regeln und Absprachen |
|
||
Selbstorganisation, Zielstrebig- keit und Konzentriertheit bei Einzelarbeitsphasen |
Pünktlichkeit |
|||
Gemeinsinn |
||||
Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit |
||||
|
||||
Teamfähigkeit |
|
|||
Einordnen in die Lerngruppe und Übernahme von Führungsaufga- ben in Phasen der Partner- oder Gruppenarbeit |
Hinweis:
Die Bewertung des Sozialverhaltens und des Lernverhaltens erfolgt mit folgenden Noten
„sehr gut“ (1) |
„gut“ (2) |
„befriedigend“ (3) |
„ausreichend“ (4) |
„mangelhaft“ (5) |
Dabei liegen den Noten folgende Definitionen zu Grunde:
a) Die Note „sehr gut“ ist zu erteilen, wenn die aufgeführten Kriterien vorbildlich
ausgeprägt sind.
b) Die Note „gut“ ist zu erteilen, wenn die aufgeführten Kriterien deutlich
ausgeprägt sind.
c) Die Note „befriedigend“ ist zu erteilen, wenn die aufgeführten Kriterien durch-
schnittlich ausgeprägt sind.
d) Die Note „ausreichend“ ist zu erteilen, wenn die aufgeführten Kriterien schwach
ausgeprägt sind.
e) Die Note „mangelhaft“ ist zu erteilen, wenn die aufgeführten Kriterien
unzureichend ausgeprägt sind.