Bewertungen g von Lern-und Sozialverhalten

3.4.3.  Bewertung von Sozialverhalten und Lernverhalten

Sozialverhalten und Lernverhalten werden unter Berücksichtigung der Entwicklung der SchülerInnen durch Noten bewertet und verbal eingeschätzt



Lernverhalten

Mitarbeit

Sozialverhalten

Hilfsbereitschaft

 

Lernbereitschaft, Aktivität in der Beteiligung, Interessiertheit, Kontinuität, Initiative, Ausdauer

Rücksichtnahme

 

Toleranzbereitschaft

 

Kommunikationsfähigkeit

 

Unterrichtsdisziplin

Zivilcourage

 

Aufmerksamkeit, Konzentriertheit Einhaltung der Regeln

Zielstrebigkeit

Kontakt zu den Mitschülern

 

Verantwortungsbereitschaft

 

Zuverlässigkeit

 

Ordnung

Selbstkritik

 

Sorgfalt, Pünktlichkeit und Zuver-

lässigkeit in der Aufgabenerledi-

gung, Bereithalten notwendiger

Materialien, Regelmäßigkeit

Selbsteinschätzung

 

Selbstbeherrschung

 

Verhalten bei Mehrheitsentscheidungen

 

Arbeitssystematik

Verhalten in Konfliktsituationen

 

Tempo, Ausdauer, Erfassen der Aufgabe und des Wesentlichen, Merkfähigkeit, Kreativität

Umgang mit anvertrauten Sachen

 

Pünktlichkeit

 

Selbständigkeit

 

Einhalten von Regeln und Absprachen

 

Selbstorganisation, Zielstrebig-

keit und Konzentriertheit bei

Einzelarbeitsphasen

Pünktlichkeit

 

Gemeinsinn

 

Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit

 

 

 

Teamfähigkeit

 

Einordnen in die Lerngruppe und Übernahme von Führungsaufga-

ben in Phasen der Partner- oder

Gruppenarbeit

 



Hinweis:

Die Bewertung des Sozialverhaltens und des Lernverhaltens erfolgt mit folgenden Noten

„sehr gut“

(1)

„gut“

(2)

„befriedigend“

(3)

„ausreichend“

(4)

„mangelhaft“

(5)

 

Dabei liegen den Noten folgende Definitionen zu Grunde:

 

a) Die Note „sehr gut“ ist zu erteilen, wenn die aufgeführten Kriterien vorbildlich 

    ausgeprägt sind.

b) Die Note „gut“ ist zu erteilen, wenn die aufgeführten Kriterien deutlich

    ausgeprägt sind.

c) Die Note „befriedigend“ ist zu erteilen, wenn die aufgeführten Kriterien durch-

    schnittlich ausgeprägt sind.

d) Die Note „ausreichend“ ist zu erteilen, wenn die aufgeführten Kriterien schwach

    ausgeprägt sind.

e) Die Note „mangelhaft“ ist zu erteilen, wenn die aufgeführten Kriterien

    unzureichend ausgeprägt sind.

 




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